Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Finanzen, Elternbeiträgen & Spenden.
Unsere Schule ist als staatlich anerkannte Ersatzschule genehmigt. Wie bei anderen Schulen in freier Trägerschaft erhalten auch wir einen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten. Der Betrieb der Schule muss deshalb durch Einnahmen aus Elternbeiträgen und Spenden mitfinanziert werden. Für Geschwisterkinder gibt es eine Ermäßigung. Bei finanziellen Notlagen der Eltern finden wir gemeinsam individuelle Härtefallregelungen, denn kein Kind sollte aus finanziellen Gründen die Schule verlassen.
Die aktuelle Schulgeldtabelle finden Sie hier:
Elternbeiträge zur Finanzierung Schule (Stand August 2024) | SJ 2024/25 | |
einmaliges Schuleintrittsgeld | 200,00€ | |
monatliches Schulgeld | 105,00€ | |
monatlicher Förderbeitrag | 1. Zählkind | 60,00€ |
2. Zählkind | 45,00€ | |
3. Zählkind | 37,50€ |
Der Hort arbeitet auf der selben konzeptionellen Grundlage wie die Schule als Teil der Ganztagsbetreuung der Kinder. Auch für den Hortbetrieb gibt es eine anteilige Finanzierung aus Elternbeiträgen, des Landes Sachsen sowie der Gemeinde Moritzburg, die in der Beitragssatzung der Gemeinde Moritzburg festgelegt sind:
Elternbeiträge zur Finanzierung Hort (ab 1.9.2024) | SJ 2024/25 | |
monatlicher Hortbeitrag | 1. Zählkind | 103,05€ |
2. Zählkind | 87,05€ | |
3. und weitere Zählkinder | beitragsfrei |
Für das Mittagessen schließen die Familien einen separaten Vertrag mit Biocatering Café SAITE ab.
Der KINDERLAND-Sachsen e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Er finanziert sich auf Grundlage von Spenden und Fördermitteln und setzt sich sachsenweit für das Wohl von Kindern und Jugendlichen ein.
Wenn Sie die engagierte und innovative Arbeit unserer Ganztagesschule unterstützen möchten, dann können Sie das gern mit Ihrer Spende auf folgendes Konto tun:
Empfänger: KINDERLAND-Sachsen e.V.
BIC: GENODEF1DRS
Wir freuen uns über jede Unterstützung!
An dieser Stelle sagen wir allen, die uns bisher unterstützt haben und dies auch weiterhin machen, ein ganz herzliches Dankeschön!
Hinweis:
Bei Zuwendungen bis 300,- € erhalten Sie keine Spendenbescheinigung, da bei Überweisungen der Kontoauszug als vereinfachter Nachweis vom Finanzamt anerkannt wird.